Wir beraten Unternehmen zu Fragen des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes und unterstützen sie bei der Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen. Dazu zählt die Organisation und Betreuung von Baustellen in allen Bereichen der Arbeitssicherheit. Diese Aufgaben nehmen wir nach §6 Arbeitsschutzgesetz wahr.
Der Nutzen der Arbeitssicherheit wird in vielen Unternehmen nach wie vor unterschätzt. Jeder Unfall, jede Erkrankung bedeutet Ausfall und zusätzliche Kosten. Brände verursachen in Deutschland jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe. Den Kundenverlust durch Betriebsunterbrechungen übernimmt keine Versicherung.
Grundlage unserer Tätigkeit sind das Arbeitssicherheitsgesetz, die Gewerbeordnung, das Arbeitsschutzgesetz sowie die berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften und die Betriebssicherheitsverordnung.
Ziel unserer Tätigkeit ist die Prävention und Rechtskonformität auf allen Gebieten der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Brandschutzes.