Unter der Berücksichtigung des Arbeitsschutzgesetzes und der einschlägigen Vorschriften gewährleisten wir eine umfassende Versorgung im gesamten HSE-Bereich.
Dazu zählen:
Wir beraten Ihr Unternehmen zu Fragen des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes und unterstützen Sie bei der Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen. Dazu zählt die Organisation der Arbeitsplätze auf Baustellen, in Fertigungshallen, im Labor und im Bürogebäude. Diese Aufgaben nehmen wir nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz wahr.